Buchung
Teddy Technik & Effekthascher kann mit folgendem Vertrag gebucht werden:
Teddy Technik Vertrag / Download

Teddy Technik & Effekthascher + Steiler Zahn Verein
Rock ’n Roll Show im Stil der 50’er Jahre mit deutschen Texten
Engagement-/Arbeitsvertrag
zwischen:
(Name Vertragspartner/ Veranstalter)
(Adresse) (Telefon)
nachstehend Vertragspartner 1 genannt
und TEDDY TECHNIK & EFFEKTHASCHER + STEILER ZAHN VEREIN
vertreten durch: Hartmut Klein
Name des Bandleaders: Werner Browatzki, Bremweg 75, 47239 Duisburg, Tel.: 02151/ 404463 oder 0173/ 306 1767
Email: wbrowatzki@aol.com, Web: http://www.teddy-technik.de
nachstehend Vertragspartner 2 genannt,
wird folgender Engagement- bzw. Arbeitsvertrag abgeschlossen:
1. Vertragspartner 1 verpflichtet Vertragspartner 2 zu einem Auftritt/ Gastspiel am ________________(Datum)
zwischen __________ Uhr und __________ Uhr.
Veranstaltungsort:
____________________________________________________________________________________
Adresse: ____________________________________________________________Telefon__________________
2. Vertragspartner 2 stellt seine Leistung für __________ mal __________ Minuten zur Verfügung.
3. Das Honorar beträgt: _____________ Euro (in Worten:_________________________________________)
zzgl. 19% MwSt. ohne Abzug der Einkommens-Steuer oder anderer Steuern. Der Preis versteht sich
mit/ohne Beschallungs- und Lichtanlage!
4. Die Bezahlung des Honorars geschieht wie folgt: Barzahlung nach Auftrittsende!
5. Vertragspartner 1 stellt Vertragspartner 2 für seinen Auftritt eine der Veranstaltung angemessene und ausreichend dimensionierte Beschallungs- und Lichtanlage inkl. entsprechender Technikerbetreuung kostenlos zur Verfügung.
Die Bühnenanweisung (s. Anlage) von Vertragspartner 2 dient dazu als Grundlage der technischen Ausstattung.
6. Vertragspartner 2 stellt Vertragspartner 1 eine der Veranstaltung angemessene und ausreichend dimensionierte Beschallungs- und Lichtanlage inkl. Techniker zum Mehrpreis von __________ Euro zzgl. 19% MwSt. zur Verfügung.
Dazu ist von Vertragspartner 1 spätestens bei Vertragsabschluss Art und Umfang der Veranstaltung, Größe des Veranstaltungsortes (z.B. Open-Air , Hallengröße, Platzgröße etc.) dem Vertragspartner 2 schriftlich mitzuteilen, um die technische Ausstattung und deren Kosten entsprechend dimensionieren und festlegen zu können.
7. Sollte die von Vertragspartner 2 gestellte Beschallungs- und Lichtanlage auf Wunsch von Veranstalter 1 weiteren Künstlern für deren Auftritt am gleichen oder folgenden Veranstaltungstag zur Verfügung gestellt werden, so sind für den zeitlichen Mehraufwand der Technikercrew je Betriebsstunde (einschließlich Soundcheck) ein Betrag von __________ Euro zzgl. 19% MwSt. bzw. ein Pauschalbetrag in Höhe von __________ Euro zzgl. 19% MwSt. ggfs. zuzüglich Übernachtungs- und Verpflegungskosten fällig.
8. Die Reisekosten gehen zu Lasten von Vertragspartner ____ und betragen __________Euro.
9. Die Übernachtungskosten für ____ Pers. gehen zu Lasten von Vertragspartner ____ und sind von diesem auch direkt an das Hotel zu begleichen.
(Nichtzutreffendes §5 bis §9 bitte streichen!)
10. Catering/Getränke:
Den Bandmitgliedern und den evtl. PA-Technikern werden während der Veranstaltung vom Vertragspartner 1 bzw. vom Veranstalter kostenfrei Erfrischungsgetränke (Wasser, Cola, Fanta, Säfte, Bier) und ein entsprechender Imbiss (kein Fastfood) im angemessenen Umfang zur Verfügung gestellt.
11. Technische Besonderheiten:
a) Die Bühnengröße sollte mindestens 6 m Breite, 4 m Tiefe und 1 m Höhe betragen.
b) ein 2 x 32 Ampère-Starkstrom-Anschluss ist in unmittelbarer Bühnennähe zur alleinigen Verfügung der Technik
bereitzustellen.
c) Die Techniker müssen zwingend die Möglichkeit haben, mind. 2 ½ Stunden vor Veranstaltungsbeginn,
Beschallung und Licht (soweit von Vertragspartner 2 gestellt), Instrumente, Verstärker, Mikrofone etc. aufzubauen.
d) Vertragspartner 1 stellt mind. 2 Helfer für die Auf- und Abbauarbeiten zur Verfügung.
Weitere Vertragsbestandteile:
Beide Vertragspartner sind mit den nachfolgend aufgeführten weiteren Bedingungen einverstanden:
1. Die Aufführungsrechte und GEMA-Gebühren werden, wenn nicht anders vereinbart, von Vertragspartner 1 erworben und entrichtet.
2. Vertragspartner 1 erklärt mit den Leistungen von Vertragspartner 2 bekannt zu sein.
3. Vertragspartner 2 hat das Recht mit der Lautstärke zu spielen, wie es bei dessen Musikprogramm üblich ist.
4. Vertragspartner 2 verpflichtet sich zu pünktlichem Eintreffen mind. 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Ausgenommen sind Fälle der Verhinderung durch höhere Gewalt.
Vertragspartner 2 bzw. der Leiter oder Manager der Band hat rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung sein
Eintreffen Vertragspartner 1 bekanntzugeben bzw. dessen namentlich benannten Beauftragten oder Vertreter, soweit
diese unmittelbar greifbar bzw. verfügbar sind.
5. Vertragspartner 1 verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und den spielfertigen Veranstaltungsort (Open-Air-Bühne, Saal, Platz, Halle etc.) mit Künstlergarderobe/ Umkleideräume zu stellen.
6. Die Darbietungen und Proben dürfen in keiner Form und für keinen Zweck durch mechanische Einrichtungen (Ton/Video/Film) aufgezeichnet oder nach außerhalb des Veranstaltungsortes übertragen werden, wenn hierüber keine vorherige Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern getroffen wurde.
7. Jeglicher Schaden - zugefügt an Beschallung/Licht, Instrumenten, Verstärkern etc. von Vertragspartner 2 – als Folge ungenügender Bewachung des Auftrittsortes, Umkleideräume etc. - wird durch Vertragspartner 1 vollständig gegen Wiederbeschaffungskosten ersetzt.
8. Vertragspartner 1 garantiert die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen (behördlichen) Genehmigungen für die vorgesehene Veranstaltung sowie ggfs. der (bei ausländischen Künstlern) notwendiger Arbeitsgenehmigungen.
9. Vertragspartner 2 stellt Vertragspartner 1 auf Wunsch entsprechendes Pressematerial zur Verfügung.
Vertragspartner 1 verpflichtet sich je ein Exemplar aller erscheinenden Presseartikel- und Pressekritiken an die Anschrift von Vertragspartner 2 zu schicken.
10. Die Vertragspartner erklären hiermit volljährig zu sein, bzw. bei Minderjährigen diesen Vertrag durch Eltern, Vormund, Vertretungsberechtigten etc. oder auf jeden Fall durch eine volljährige Person unterzeichnet zu haben.
11. Verletzt einer der Vertragspartner schuldhaft Verpflichtungen aus diesem Vertrag, so hat er dem anderen Vertrags-partner den gesamten entstandenen Schaden zu zahlen. Bei schuldhaftem Abbruch oder Nichtstattfinden der
Veranstaltung sind eine Konventionalstrafe mindestens in Höhe der vereinbarten Gage sowie die Kosten von Beschallung/Licht/Technikcrew (falls zwischen den beiden Vertragspartnern als Vertragsbestandteil vereinbart) zzgl. ggfs. angefallener Fahrt- und Übernachtungskosten zu zahlen.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Vertragspartner Duisburg.
13. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes davon unberührt.
14. Dieser Vertrag muss innerhalb von 5 Werktagen nach Datierung unterzeichnet und an die angegebene Anschrift
des Vertragspartner 2 zurückgesandt sein, ansonsten behält sich Vertragspartner 2 vor - solange noch kein
rechtsgültiger Vertrag mit Vertragspartner 1 zustande gekommen ist - ein anderweitiges Engagement zu dem
vereinbarten Termin anzunehmen.
15. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
16. Zusatzvereinbarungen:
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Ort, Datum Ort, Datum
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Vertragspartner 1 (Stempel/ Unterschrift) Vertragspartner 2/ Teddy Technik
Bühnenplan

Schriftliche Bühnenanweisung (Mikrofonierung)
Zu Einzelheiten nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf.